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Deine E-Mobilität ist bei uns in Meisterhänden aufgehoben!
Wir bieten für dich den rundum Services und das in bester Qualität. Unser Service Center kombiniert Fachberatung, Reparaturen mit Komplettausstattung für deine individuelle Mobilität.

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RTP Mobility GmbH
Obergath 150
47805 Krefeld
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Hier findest du alle Ressourcen auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E-Mobilität.
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Der größte Teil des CO₂ Ausstoßes von E-Fahrzeugen erfolgt bei der Verfrachtung und der Produktion der Akkus. Beim Verbrauch sind E-Fahrzeuge hingegen deutlich klimaschonender als Verbrenner. Dementsprechend muss man das E-Fahrzeug über eine gewisse Distanz fahren, um auch wirklich umweltfreundlicher unterwegs zu sein, als mit einem Verbrenner.
Ab welcher zurückgelegter Distanz man eine bessere Klimabilanz vorweisen kann, hat die Seite rollingbull am Beispiel eines NIU E-Rollers ausgerechnet. Bei durchschnittlichem Verbrauch wurde eine benötigte Distanz von rund 550 Kilometern errechnet.
Der größte Teil des CO₂ Ausstoßes von E-Fahrzeugen erfolgt bei der Verfrachtung und der Produktion der Akkus. Beim Verbrauch sind E-Fahrzeuge hingegen deutlich klimaschonender als Verbrenner. Dementsprechend muss man das E-Fahrzeug über eine gewisse Distanz fahren, um auch wirklich umweltfreundlicher unterwegs zu sein, als mit einem Verbrenner.
Ab welcher zurückgelegter Distanz man eine bessere Klimabilanz vorweisen kann, hat die Seite rollingbull am Beispiel eines NIU E-Rollers ausgerechnet. Bei durchschnittlichem Verbrauch wurde eine benötigte Distanz von rund 550 Kilometern errechnet.
Der größte Teil des CO₂ Ausstoßes von E-Fahrzeugen erfolgt bei der Verfrachtung und der Produktion der Akkus. Beim Verbrauch sind E-Fahrzeuge hingegen deutlich klimaschonender als Verbrenner. Dementsprechend muss man das E-Fahrzeug über eine gewisse Distanz fahren, um auch wirklich umweltfreundlicher unterwegs zu sein, als mit einem Verbrenner.
Ab welcher zurückgelegter Distanz man eine bessere Klimabilanz vorweisen kann, hat die Seite rollingbull am Beispiel eines NIU E-Rollers ausgerechnet. Bei durchschnittlichem Verbrauch wurde eine benötigte Distanz von rund 550 Kilometern errechnet.
Für den deutschen Verkehr gelten folgende Vorschriften: Ab 16 Jahren dürfen Sie unsere Roller mit einem Kleinkraftrad-Führerschein (Roller und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder einem Leichtkraftradführerschein (bis 80 km/h, Klasse A1) fahren.
Der Führerschein ab 17 Jahren berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades, auch ohne Begleitung auf dem Soziussitz!
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Besitzer eines Auto- bzw. Motorradführerscheins alle 25-45 km/h-Modelle der Elektroroller fahren.
Führerscheinklasse: A1/B (Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein. Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Sie müssen: mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.)
Für den deutschen Verkehr gelten folgende Vorschriften: Ab 16 Jahren dürfen Sie unsere Roller mit einem Kleinkraftrad-Führerschein (Roller und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder einem Leichtkraftradführerschein (bis 80 km/h, Klasse A1) fahren.
Der Führerschein ab 17 Jahren berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades, auch ohne Begleitung auf dem Soziussitz!
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Besitzer eines Auto- bzw. Motorradführerscheins alle 25-45 km/h-Modelle der Elektroroller fahren.
Führerscheinklasse: A1/B (Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein. Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Sie müssen: mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.)
Für den deutschen Verkehr gelten folgende Vorschriften: Ab 16 Jahren dürfen Sie unsere Roller mit einem Kleinkraftrad-Führerschein (Roller und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder einem Leichtkraftradführerschein (bis 80 km/h, Klasse A1) fahren.
Der Führerschein ab 17 Jahren berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades, auch ohne Begleitung auf dem Soziussitz!
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Besitzer eines Auto- bzw. Motorradführerscheins alle 25-45 km/h-Modelle der Elektroroller fahren.
Führerscheinklasse: A1/B (Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein. Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Sie müssen: mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.)
Die Akkus in fast allen unseren E-Fahrzeugen sind herausnehmbar und lassen sich somit problemlos und bequem von zuhause aus oder am Arbeitsplatz aufladen.
Die Akkus in fast allen unseren E-Fahrzeugen sind herausnehmbar und lassen sich somit problemlos und bequem von zuhause aus oder am Arbeitsplatz aufladen.
Die Akkus in fast allen unseren E-Fahrzeugen sind herausnehmbar und lassen sich somit problemlos und bequem von zuhause aus oder am Arbeitsplatz aufladen.
Eine komplette Wiederaufladung dauert im Schnitt zwischen 6 – 8 Stunden, variiert allerdings je nach Reichweite und Akkuleistung. Exakte Informationen über die Aufladedauer einzelner Fahrzeuge findest du entweder auf unserer Website, oder kannst diese bei uns erfragen. Wir empfehlen den Akku nachts zu laden, um am nächsten Tag wieder voll durchstarten zu können.
Eine komplette Wiederaufladung dauert im Schnitt zwischen 6 – 8 Stunden, variiert allerdings je nach Reichweite und Akkuleistung. Exakte Informationen über die Aufladedauer einzelner Fahrzeuge findest du entweder auf unserer Website, oder kannst diese bei uns erfragen. Wir empfehlen den Akku nachts zu laden, um am nächsten Tag wieder voll durchstarten zu können.
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Vor dem Kauf kann selbstverständlich jederzeit eine Probefahrt vereinbart werden. Kontaktiere uns dafür einfach hier.
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Neben dem direkten Kauf von E-Fahrzeugen bieten wir auch noch andere Modelle an.
Ab einer Laufzeit von 3 Monaten sind unsere Fahrzeuge im Abo-Modell mietbar. Dabei fällt ein monatlicher Betrag von 99 bis 139 Euro an. Durch die Miete wird auch der Preis für einen möglichen Kauf des Fahrzeugs im Anschluss gedrückt. So kannst du das Fahrzeug testen und danach noch beim Kaufpreis sparen.
Mehr Informationen dazu findest du hier.
Außerdem bieten wir noch den Kauf über einen Ratenkredit an, sowie die Möglichkeit, unsere Fahrzeuge über die Firma zu leasen. Sprich uns bei Interesse gerne an!
Unsere Telefonnummer und E-Mail findest du im Impressum.
Neben dem direkten Kauf von E-Fahrzeugen bieten wir auch noch andere Modelle an.
Ab einer Laufzeit von 3 Monaten sind unsere Fahrzeuge im Abo-Modell mietbar. Dabei fällt ein monatlicher Betrag von 99 bis 139 Euro an. Durch die Miete wird auch der Preis für einen möglichen Kauf des Fahrzeugs im Anschluss gedrückt. So kannst du das Fahrzeug testen und danach noch beim Kaufpreis sparen.
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Außerdem bieten wir noch den Kauf über einen Ratenkredit an, sowie die Möglichkeit, unsere Fahrzeuge über die Firma zu leasen. Sprich uns bei Interesse gerne an!
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Nein! Die Mindestlaufzeit endet nach drei ganzen Monaten. Wird das Abo z.B. am 27. Februar abgeschlossen und fristgerecht zum Ende des 3. Monats gekündigt, ist es bis einschließlich zum 26. Mai gültig.
Nein! Die Mindestlaufzeit endet nach drei ganzen Monaten. Wird das Abo z.B. am 27. Februar abgeschlossen und fristgerecht zum Ende des 3. Monats gekündigt, ist es bis einschließlich zum 26. Mai gültig.
Ab einer Laufzeit von 3 Monaten ist dein Abo monatlich kündbar. Die Kündigung muss schriftlich (z.B per E-Mail) und mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen erfolgen.
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