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Mietbedingungen für den evectro mobility E-Roller / KFZ

Vertragsparteien sind die evectro mobility GmbH und der o. g. Mieter

 

 

1. Überlassungsgegenstand

 

1.1 Überlassungsgegenstand ist der in Anlage 1 beschriebene Elektroroller.

 

1.2 evectro mobility GmbH überlässt dem Mietern das Fahrzeug wie gebucht und besehen, einschließlich der umseitig aufgeführten Unterlagen (Mietgegenstände).

 

 

 

2. Benutzung des E-Roller / KFZs

 

2.1 Jeder Benutzer des E-Roller / KFZs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen unter 16 Jahren ist die Benutzung des E-Roller / KFZs ausdrücklich verboten. Jeder Benutzer des E-Roller / KFZs muss zudem im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (mindestens Klasse M) sein und diese vorweisen. Dies gilt nach der Fahrerlaubnis-verordnung nicht für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Ab dem 19.01.2013 muss jeder Benutzer des E-Roller / KFZs im Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis (mindestens A/M) sein, wenn er diese ab dem 19.01.2013 erworben hat. 

 

2.2 Mit seiner Unterschrift sichert der Mieter zu, vor dem 01.04.1965 geboren zu sein, oder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (mindestens Klasse M) und, wenn er diese ab dem 19.1.2013 erworben hat, ab dem 19.1.2013 im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse A/M) zu sein und keinerlei Beschränkungen (Fahrverbot etc.) zu unterliegen.

 

2.3 Personen, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen, ist die Benutzung des E-Roller / KFZs untersagt.

 

2.4 Der E-Roller / KFZ ist pfleglich zu behandeln, vor Beschädigung, Verlust und Zerstörung zu schützen und rechtzeitig am vereinbarten Ort zurückzugeben.

 

2.5 Die maximale Standard Mietdauer beträgt 9 Stunden, bzw. die Mietzeit die im Mietvertrag festgelegt wurde.

 

2.6 Der E-Roller / KFZ ist in dem im Übergabeprotokoll beschriebenen Zustand mit Schlüsseln und allen umseitig aufgeführten Unterlagen am Übergabeort zurückzugeben. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflicht trägt der Mieter die im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Kosten. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter das für den Verspätungszeitraum übliche Überlassungsentgelt als Mindestschaden zu ersetzen. evectro mobility GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vor.

 

2.7 Bei Rückgabe des E-Roller / KFZs festgestellte Mängel und Schäden, die nicht im Übernahmeprotokoll genannt werden, gelten als während dem Überlassungszeitraum entstanden, es sei denn der Mieter beweist das Gegenteil. Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll (Rückgabeprotokoll) angefertigt von der evectro mobility GmbH und vom Mietern unterzeichnet.

 

2.8 Können evectro mobility GmbH und der Mieter sich über Höhe und/oder Umfang vorhandener Schäden nicht einigen, wird der E-Roller / KFZ zur Schadenfeststellung/Wertermittlung auf Veranlassung von evectro mobility GmbH mit Zustimmung des Mietern durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigen-Unternehmen begutachtet. Die Kosten tragen evectro mobility GmbH und der Mieter jeweils zu gleichen Teilen. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

 

 

 

3. Sicherheitsregeln

 

3.1 Mit der Unterschrift erklärt der Mieter, dass er sich vor dem Gebrauch in die Handhabung von Mitarbeitern der Leistation hat einweisen lassen.

 

3.2 Für die gesamte Fahrtdauer mit dem E-Roller / KFZ ist ein Helm zu tragen.

 

3.3 Bei Schäden/Diebstahl oder sonstigen Vorkommnissen ist das zuständige Personal unverzüglich zu informieren.

 

3.4 Ansprechpartner ist die evectro mobility GmbH.

 

3.5 Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf das Gebiet der Stadt Hamburg beschränkt.

 

 

 

4. Haftungsvereinbarung

 

4.1 Die Benutzung des E-Roller / KFZs geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr.

 

4.2 Der Mieter haftet für Schäden und Diebstahl am E-Roller / KFZ, die er oder ein Dritter während der Mietdauer verschuldet, sofern sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

4.3 evectro mobility GmbH haftet nicht für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Mietern, soweit es auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, entstehen. evectro mobility GmbH haftet ebenfalls nicht für sonstige Schäden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder die Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von evectro mobility GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen.

 

Bei leichter Fahrlässigkeit durch evectro mobility GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen haftet evectro mobility GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die die evectro mobility GmbH sich durch den Inhalt und Zweck durch die Leihe auferlegt oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vermietung erst ermöglicht. 

 

Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

 

4.4 Der Mieter stellt evectro mobility GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch seine Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften während der Vermietung entstanden sind.

 

 

 

5. Datenschutz

 

5.1 evectro mobility gmbh verarbeitet und nutzt die Mieterndaten zur Abwicklung der Vermietung für evectro mobility GmbH. Diese Daten werden vertraulich behandelt und sicher gespeichert. Es werden keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben.

 

5.2 Die hier genannten Bedingungen sind die Grundlage für die Vereinbarung zur Vermietung des evectro mobility-E-Roller / KFZs. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter diese Bedingungen anzuerkennen.

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