Für den deutschen Verkehr gelten folgende Vorschriften:
Ab 16 Jahren dürfen Sie unsere Roller mit einem Kleinkraftrad-Führerschein (Roller und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder einem Leichtkraftradführerschein (bis 80 km/h, Klasse A1) fahren.
Der Führerschein ab 17 Jahren berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades, auch ohne Begleitung auf dem Soziussitz!
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Besitzer eines Auto- bzw. Motorradführerscheins alle 25-45 km/h-Modelle der Elektroroller fahren.
Führerscheinklasse: A1/B (Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein. Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen.
Sie müssen: mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.)